Impressum
Hotel Handelshof
Handelshof Betriebsgesellschaft mbH
Geschäftsführerin: Carina Kaiser
Bahnhofstraße 79
32257 Bünde
Steuer Nr.: 310/5733/1992
USt-IdNr: DE348621393
Handelsregister: AG Oeynhausen
HRB 18123
Verantwortlich: Handelshof Bünde Betriebsgesellschaft mbH
Telefon: +49 (0) 52 23 / 92 93 0
Fax: +49 (0) 52 23 / 92 93 10
E-Mail: info@hotel-handelshof-buende.de
Internet: https://www.hotel-handelshof-buende.de
Layout: layouten.de
Technische Umsetzung: Hotelsoftware:
Swoppen
Hotellerie
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hotel Handelshof Betriebsgesellschaft mbH
Bahnhofstr. 79
32257 Bünde
Stand 07.2024
1 GELTUNGSBEREICH
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Sie gelten nicht für Pauschalreisen im Sinne des § 651a BGB. Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gast- aufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei das Recht zur Kündigung gemäß § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER
2.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Für den Fall der Buchung über die hoteleigene Homepage kommt der Vertrag über Anklicken des Buttons „JETZT KOSTENPFLICHTIG BUCHEN“ und der Zustellung der Reservierungsbestätigung per Email zustande. Ebenso kann der Vertag über eine telefonische Buchung oder externe Buchungsanbieter zustande kommen.
3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen
sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern
und lokalen Abgaben.
Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung
oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach
Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit
Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und
Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.4 Wurde Zahlung auf Rechnung
vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung
– sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu erfolgen. Die Zahlung auf Rechnung
(Zahlung nach dem Aufenthalt) wird ausschließlich nach schriftlich erfolgter
Kostenübernahme des Kunden gewährt. In allen anderen Fällen ist der Logispreises
sofort bei Anreise/CheckIn in voller Höhe zu entrichten.
Sollte dies aus organisatorischen Gründe nicht möglich sein (späte Anreise),
ist es eine Pflicht des Gastes, sich zum frühesten Zeitpunkt beim Personal zu
melden, um die Zahlung nachzuholen.
3.5 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
3.6 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.7 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.5 und/oder Ziffer 3.6 geleistet wurde.
3.8 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
3.9 Der Kunde ist damit einverstanden,
dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.
4 RÜCKTRITT/KÜNDIGUNG DES KUNDEN / NoShow
4.1 Eine einseitige Lösung des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht besteht. Rücktritt, bzw. Stornos müssen generell schriftlich erfolgen.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er dieses nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen und besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Bei Stornierung der Buchung bis zu 5 Tage vor dem Anreisetag entstehen dabei keine Kosten für den Kunden. Bei einer Stornierung innerhalb von 4 Tagen vor dem Anreisetag werden dem Kunden 90% der ursprünglichen Kosten in Rechnung gestellt. Wird die Buchung am Tag der Anreise storniert, so wird der volle ursprüngliche Betrag in Rechnung gestellt. Letzteres gilt auch bei Nichtinanspruchnahme der Leistung des Hotels („No Show“).
4.4 Sonderregelung für Buchungen zu
Messezeiten:
Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen und besteht
auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht, behält das Hotel den
Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung.
Bei Stornierung der Buchung bis zu 60 Tage vor dem Anreisetag entstehen dabei
keine Kosten für den Kunden. Bei einer Stornierung innerhalb von 59 Tagen vor dem
Anreisetag werden dem Kunden 90% der ursprünglichen Kosten in Rechnung
gestellt. Wird die Buchung am Tag der Anreise storniert, so wird der volle ursprüngliche
Betrag in Rechnung gestellt. Letzteres gilt auch bei Nichtinanspruchnahme der
Leistung des Hotels („No Show“).
Betroffene Zeiten:
28.03.2025 – 06.04.2025
18.09.2025 – 28.09.2025
17.09.2026 – 27.09.2026
16.09.2027 – 26.09.2027
14.09.2028 – 24.09.2028
13.09.2029 – 23.09.2029
5 RÜCKTRITT DES HOTELS
5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.5 und/oder Ziffer 3.6 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus
sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten,
insbesondere falls
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die
Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder
Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die
Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der
Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen
des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem
Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist,
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Sollte bei einem Rücktritt nach vorstehender Ziffer 5.2 oder 5.3 ein Schadensersatzanspruch des Hotels gegen den Kunden bestehen, so kann das Hotel diesen pauschalieren. Die Ziffer 4.3 gilt in diesem Fall entsprechend.
6 ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die
Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt und unbeschädigt zur Verfügung zu stellen.
Im Falle eines verspäteten
„CheckOut“ (11:00 Uhr – 13:00 Uhr) berechnen wir einen Aufschlag von €25,00
nach.
Im Falle eines verspäteten „LateCheckOut“ (ab 13:00 Uhr) wird dem Gast aufgrund
der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung
der Übernachtungspreis des Vortages, abzüglich 10%, zusätzlich berechnet. Ihm
steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer
Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
7 HAFTUNG DES HOTELS
7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Gesamtwert von mehr als 3.500 Euro pro Gast einzubringen wünscht, weisen wir darauf hin, dass wir in keinem Fall eine Haftung für die eingebrachten Wert-/Gegenstände übernehmen. Einen Safe (Zimmer oder Zentral) stellen wir nicht zur Verfügung.
7.3 Bei Nutzung des hoteleigenen Parkplatzes kommt kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
7.4 Weckaufträge werden vom Hotel nicht ausgeführt. Nachrichten für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Die Annahme von Waren, Post-/Nachsendungen, etc. für Gäste durch das Hotel erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und/oder Haftung gegenüber dem Gast oder Absender.
8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
8.2 Bestandteil der Beherbergungsverträge
ist die Hausordnung des Hotels.
Schwerwiegende Verstöße gegen die Hausordnung des Hotels und Zuwiderhandlungen
des Gastes können Kosten verursachen. (Sonderreinigungen, …) Das Hotel behält
sich auch eine nachträgliche Berechnung dieser Kosten vor.
8.3 Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand Bünde. Das Hotel kann wahlweise den Kunden aber auch am Sitz des Kunden verklagen. Dasselbe gilt jeweils bei Kunden, die nicht unter Satz 1 fallen, wenn sie ihren Sitz oder Wohnsitz nicht in einem Mitgliedsstaat der EU haben.
8.4 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
8.5 Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS- Plattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/